Überblick zum Arbeitsverhältnis
Der Begriff des Arbeitsverhältnisses ist nicht allgemeingültig definiert. In verschiedenen Einzelvorschriften gibt es jedoch einige Übereinstimmungen.
Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist und unselbständige Dienste gegen Entgelt leistet.
Ein Arbeitsverhältnis ist also die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Privatrechtlicher Vertrag
Nicht hierunter fallen Personen, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Verhältnisses Arbeit leisten wie Strafgefangene, Beamte, Richter, Soldaten und Zivildienstleistende.
Soweit Familienangehörige, wie Kinder nach § 1619 BGB oder Ehegatten nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB, kraft Gesetzes verpflichtet sind liegt kein Vertrag vor. Die Leistung wird aufgrund Gesetzes erbracht.
Unselbstständige Dienste
Die Unselbstständigkeit bedeutet eine persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Durch diese unterscheidet sich der Arbeitsvertrag von einem selbstständigen Dienstvertrag. Die persönliche Abhängigkeit entsteht durch die Einbindung des Arbeitnehmers in die betriebliche Ordnung. Folgende Faktoren sind für eine persönliche Abhängigkeit charakteristisch:
Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht hinsichtlich
- Arbeitszeit,
- Arbeitsart,
- Arbeitsort
- Umfassende Kontrollen,
- umfassende Berichtspflichten
- fehlendes Unternehmerrisiko
- fehlende Gewinnbeteiligung
- Verbot Preise zu gestalten
- Verbot eigene Kunden zu werben und
- Verbot eigene Mitarbeiter zur Verrichtung heranzuziehen
Rechtliche Grundlage
Ein Arbeitsverhältnis beruht auf einem Arbeitsvertrag. Somit gilt hier das Arbeitsrecht. Es gibt jedoch kein allgemeingültiges Recht für alle Arbeitsverhältnisse. Das Arbeitsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch ein eigenes Arbeitsgesetzbuch, sondern durch eine Vielzahl von Gesetzen, Rechtsvorschriften und Verordnungen geregelt. Da ein höherstehendes Recht nicht durch ein folgendes Recht gebrochen werden darf, wurde eine Rechtsnormpyramide geschaffen, welche die Rangfolge der einzelnen Rechte festlegt.
Viele Vorschriften und Verordnungen sind Tarifverträgen, Betriebs- und Personalvereinbarungen und dem einzelvertraglichen Arbeitsvertrag geregelt.