Der Persönlichkeitstest im Auswahlverfahren

Die Persönlichkeitstests können sehr unterschiedlich sein. Sie sollen dem Arbeitgeber ermöglichen die Persönlichkeit des Bewerbers und dessen Verhalten in verschiedenen Situationen besser einschätzen zu können. Der Test soll dem Prüfer einen Einblick in die Charaktereigenschaften, die Einstellung und die Interessen geben. Die Art der angebotenen Stelle entscheidet über die Art dieses Einstellungstest. Je nachdem, welche Persönlichkeitsmerkmale für einen Beruf wichtig sind, können Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick, Belastbarkeit, Anpassungsfähigkeit, etc. in diesen Tests geprüft werden. Sie geben auch Aufschluss über die Selbsteinschätzung und besondere Persönlichkeitsmerkmale.

Persönlichkeitstests sind meist eine Zusammenstellung von Fragen und Aussagen, die beantwortet beziehungsweise bewertet werden müssen.

Sie müssen von den Bewerbern der Wahrheit gemäß bearbeitet werden, da sie sonst keine Aussagekraft haben. Es gibt zwar auch hier Bücher zur Vorbereitung auf solche Arten von Tests, in denen man erfährt auf welche Antworten Arbeitgeber Wert legen, jedoch sollte man hier nicht bei den Tests nicht zu weit von der Wahrheit abweichen, nur um ein gutes Persönlichkeitsbild abzugeben. Da die Tests meist genau auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sind, wäre es so möglich, dass der Beruf nicht zu ihrer „wahren“ Persönlichkeit passt, obwohl sie nach dem Test hervorragend dazu geeignet wären.

Es gibt bei einigen Persönlichkeitstests rechtliche Bedenken, da hierbei häufig Fragen gestellt werden, die unzulässigerweise die Privatsphäre der Bewerber verletzen. Nähere Informationen zu derartigen Fragen finden sie unter dem Themenpunkt „Tabuzonen“.

Auf der Internetseite www.testedich.de/persontest.php3 befindet sich eine Auswahl an Persönlichkeitstests.