Einteilung der Fort- und Weiterbildung

Als Fortbildungen, auch Anpassungsbildung genannt, bezeichnet man alle Bildungsmaßnahmen, die der Anpassung der Kenntnisse und Fertigkeiten des Arbeitnehmers dienen.

Beispiele: Maßnahmen zur Aktualisierung des Wissens am Arbeitsplatz, zur Förderung der persönlichen Entwicklung oder zur Vorbereitung auf zukünftige Aufgabenstellungen.

Hingegen sollten als Weiterbildungen alle Bildungsmaßnahmen, die intern oder extern den möglichen Aufstieg im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten des Arbeitnehmers, so genannte Aufstiegsfortbildungen, gelten. Weiterbildungen schließen immer mit einer Prüfung vor einer öffentlich-rechtlichen Stelle ab.

Durch Fortbildungsmaßnahmen bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand und erweitern Ihre Kenntnisse. Ohne diese Maßnahmen veralten die Berufskenntnisse sehr schnell und verlieren dadurch an Wert für Arbeitgeber. Die Fort- und Weiterbildung macht Sie für Arbeitgeber interessanter. So können Sie sich von einer Vielzahl von Bewerbern abgrenzen.

Ihre Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten Sie auch in Ihrem Lebenslauf erwähnen. Sie sollten für diese einen eigenen Punkt vorsehen. Geben Sie zu den einzelnen Bildungsmaßnahmen auch das entsprechende Datum an. So ist in Ihrer Bewerbung die Aktualität dieser Kurse erkennbar.

Sie sollten nur Fortbildungen oder Weiterbildungen erwähnen, die Sie auch bescheinigen können. Sollte man Ihnen nicht von selbst eine Bescheinigung geben, so bitten Sie um eine. Da Weiterbildungen immer mit einer Prüfung abschließen, können Sie diese ebenfalls bescheinigen. Die Bescheinigungen sollten Sie Ihrer Bewerbungsmappe jedoch nur auf verlangen beifügen.

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bieten sich gut während einer Unterbrechung der Berufstätigkeit an. Erstens erhöhen solche Maßnahmen die Chance auf eine Einstellung einer neuen Stelle und Sie vermeiden dadurch Lücken in Ihrem Lebenslauf, bzw. können diese besser erklären. In einem Lebenslauf sieht es immer schlecht aus, wenn dort eine längere Unterbrechung der Berufstätigkeit zu erkennen ist. So können Sie diese erklären oder zeigen damit, dass Sie in dieser Zeit nicht untätig waren.

Es gibt mittlerweile viele Angebote eine solche Weiterbildung oder Fortbildung online zu machen. Durch diese Möglichkeit sind Sie weder an einen festen Ort noch an eine bestimmte Zeit der Bildungsmaßnahme gebunden. Sie können sich ganz einfach von zu Hause aus am Computer weiterbilden. Weitere Informationen bekommen Sie unter dem Themenpunkt „eLearning“.

Viele Unternehmen bieten selber Weiterbildungsmaßnahmen an oder vermitteln diese. Sollte Ihr Arbeitgeber dieses nicht ermöglichen, oder Sie sind zurzeit nicht berufstätig, sollten Sie sich selbst darum kümmern. Informationen dazu bekommen Sie beim Arbeitsamt, der Handelskammer, in der Tages- und Fachzeitungen, sowie bei Ihrem entsprechenden Berufsverband. Auch private Schulungszentren bieten eine Vielzahl von Kursen an.