Tipps und Hinweise für die Gehaltsverhandlungen

Die Gehaltsverhandlung oder auch nur die Frage nach den Gehaltsvorstellungen im Vorstellungsgespräch ist immer eine heikle Sache. Selbst erfahrene Bewerber werden bei dieser Frage nervös. Wichtig ist es hierbei überzeugend zu wirken.

Damit Sie besser vorbereitet zu einem derartigen Gespräch gehen, besteht die Möglichkeit einen Gehaltscheck machen zu lassen. Sie bekommen so einen Vergleich, wie hoch die üblichen Gehälter in einer vergleichbaren Position sind. Dadurch haben Sie einen Richtwert und können sich selbst besser einschätzen. Auf diese Weise sollte es für Sie möglich sein, sich richtig zu präsentieren und sich für Ihren angemessenen „Wert“ zu verkaufen.

Machen Sie sich vor dem Gespräch eine Liste mit den Punkten, die Ihre Gehaltsvorstellung begründen. Hierzu zählen Ihre Qualifikationen, Ausbildung, Abschluss, Größe des Unternehmens, sowie eventuell Vergleichsgehälter früher Jobs oder von anderen Unternehmen in ähnlicher Position. Ihr bestes Argument sollten Sie nicht gleich am Anfang erwähnen, sonst gerät es zu schnell in Vergessenheit. Nennen Sie es am besten als letztes Argument.

Bei der Frage nach Ihrem Gehalt müssen Sie vor allem Ihre Qualifikationen berücksichtigen. Besitzen Sie alle Qualifikationen, welche die neue Stelle Ihnen abverlangt, und Sie haben noch darüber hinaus weitere Kenntnisse, die in diesem Beruf von Vorteil sind, können Sie eine höhere Gehaltsvorstellung sehr gut rechtfertigen und mit Fakten hinterlegen.

Besitzen Sie jedoch gerade eben so die nötigen Qualifikationen, müsste Ihr potentieller Arbeitgeber noch einige Fortbildungsmaßnahmen für Sie bezahlen. Daher sollten Sie in diesem Fall Ihre Gehaltsvorstellung etwas tiefer ansetzen.

Generell gilt jedoch, dass Sie Ihren Gehaltsvorstellungen relativ hoch ansetzen sollten. Diese sollten allerdings nicht unrealistisch sein. Denn nach unten können Sie Ihre Vorstellungen im Gespräch immer noch korrigieren, wenn Ihr Gesprächspartner stichhaltige Fakten hat. Umgekehrt können Sie Ihr Gehalt erst mal nicht nach oben korrigieren, wenn Ihr Arbeitgeber der niedrigeren Gehaltsforderung problemlos zugestimmt hat.

Formulieren Sie klar und deutlich Ihre Ziele. Berücksichtigen Sie bei Ihrem Gehalt auch eventuelle Zusatzleistungen, wie Urlaubs- und Krankengeld, Aktienoptionen, aber auch die Aufstiegschancen.

Bei dem Gespräch sollten Sie nur Argumente vorbringen, die wirklich für Sie zählen. Alle Argumente sollten durch Fakten belegt werden und durch Ihre Leistung bestätigt werden. Verwenden Sie auf keinen Fall Drohungen oder einen unfreundlichen Tonfall.

Entgeltfindung
Grundsätzlich ist die Höhe des Lohnes in der Bundesrepublik Deutschland reine Verhandlungssache. Für das einigen Branchen, z.B. Baugewerbe, gilt jedoch ein gesetzlicher Mindestlohn. In allen anderen Branchen muss bei Tarifbindung immer der tariflich festgelegte Lohn als Mindestlohn gezahlt werden. Bei der betrieblichen Lohngestaltung hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

Die Entgeltfindung unterliegt zudem dem Gleichbehandlungsgrundssatz. Nach diesem muss der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern, welche die gleiche Arbeit ausüben, das gleiche Gehalt zahlen. Dieses gilt vor allem für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Ebenso muss eine Teilzeitkraft, relativ zur Arbeitszeit gleich einer Vollzeitkraft entlohnt werden.

Nach den Anforderungen einer Tätigkeit wird in den Unternehmen meist eine Rangfolge erstellt. Jeder Stufe dieser Rangfolge sind eine Tätigkeit und das entsprechende Grundgehalt zugeordnet. Oft werden zur Motivation noch leistungsbezogene Vergütungsbestandteile in dieses System integriert. Für überdurchschnittliche Leistung kann das Gehalt dadurch steigen. Das Entgelt variiert also immer nur in einer Stufe.

Die leistungsbezogenen Vergütungsbestandteile werden in ihrer Höhe meist nach den Leistungen festgelegt. Es gibt allerdings auch Modelle bei denen sich die Höhe nach dem Unternehmenserfolg richtet. Bei diesen Zulagen unterscheidet man zwischen freiwilligen und rechtlichen Aspekten.

Die rechtlichen Vorgaben werden durch Tarifverträge, sofern diese bindend sind, Gesetze, Betriebsvereinbarungen oder durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt.

Dabei handelt es sich meist um folgende Zulagen:

Schichtzulagen

Nachtarbeitszulagen

Sonn- und Feiertagszulagen

Gefahrenzulagen

Urlaubsgeld

etc.

Über die Verteilung von freiwilligen Zulagen kann der Arbeitgeber alleine entscheiden.

Dienst- und Lebensalterzuschlag

Weihnachtsgeld

Betriebliche Altersvorsorge

Vermögenswirksame Leistung

Verpflegungszulagen

Aufwendungsersatz für Fahrten zum Arbeitsplatz

etc.

Das eigene Gehalt kann also schon von vornherein nach einem unternehmenseigenen Beurteilungssystem eingestuft sein. Es kann daher gut sein, dass Sie einen recht kleinen Verhandlungsspielraum haben.