Frauen und Gleichstellungsbeauftragte im Betrieb

In vielen Unternehmen und Betrieben gibt es Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Die Aufgabe einer solchen Beauftragten ist es die Gleichstellung zu überwachen und bei Problemen als Ansprechpartner und Vermittler bereitzustehen. Die Gleichstellung wird durch den Gleichbehandlungsgrundsatz geregelt.

In einigen Betrieben werden die Mitarbeiterinnen von der Einstellung an eng von einer Frauenbeauftragten begleitet und unterstützt. Dieses Modell ist jedoch immer seltener geworden. In den meisten Fällen stellt eine Frauenbeauftragte nur eine Anlaufstelle da, an die man sich bei konkreten Problemen wenden kann. Man wird also nicht mehr permanent persönlich betreut, sondern nur auf eigenen Wunsch und Verlangen.