Information zur Handelskammer

Hierunter fallen die deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die einzelnen 82 Niederlassungen der IHKs.
Mitgliedschaft
Alle inländischen Unternehmen sind gesetzlich an die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer gebunden. Ausnahmen bilden landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, sowie freie Berufe. Durch die gesetzliche Mitgliedschaft wird eine gleichmäßige Vertretung aller Branchen durch die IHK gewährleistet. Sie bietet also einen Schutz vor Einzelinteressen.

Aufbau
Der Aufbau der IHKs ist demokratisch. Die Unternehmen der einzelnen regionalen IHKs wählen eine Vollversammlung. Diese bildet das Unternehmerparlament. Die Vollversammlung repräsentiert die Wirtschaftsstruktur. Die Anzahl der Stimmen ist unabhängig von der Größe und der Branche eines Unternehmens. Jedes Unternehmen hat nur eine Stimme.

Die Vollversammlung wählt wiederum ihren Präsidenten, ihr Präsidium und ihren Hauptgeschäftsführer.

Die IHKs sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, jedoch keine Behörden. Sie sind eigenverantwortliche Einrichtungen.

Finanzierung
Alle Mitgliedsunternehmen müssen einen Pflichtbeitrag an die IHK zahlen. Dieser Beitrag wird an der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens gemessen. IHK-Mitglieder, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, mit einem Gewinn oder Gewerbeertrag von höchstens 5.200 € im Jahr, sind von der Beitragspflicht auf Grund der hohen Belastung befreit. Durch den Pflichtbeitrag wird eine Unabhängigkeit der IHK vor Einzelinteressen und staatlichen Einflüssen unterstützt.

Aufgaben
Die Industrie- und Handelskammern sind die wichtigsten Interessenvertreter der gesamten Unternehmen in der entsprechenden Region. Da alle Unternehmen in den einzelnen IHKs Mitglied sind, haben diese starken politischen Einfluss.

Die IHKs vertreten das Interesse der Unternehmen gegenüber den Kommunen, Landesregierungen und den regionalen staatlichen Stellen. Durch die DIHK werden die Interessen gegenüber dem Staat vertreten. Da alle Unternehmen, außer der oben erwähnten, in den einzelnen IHKs Mitglied sind, ist es dem Staat möglich einige Aufgaben der Industrie- und Handelskammer zu übertragen. Daher kann die IHK Sachverständige vereidigen, Prüfungen, Gutachtertätigkeiten für Gerichte und staatliche Verwaltungen durchführen. Sie kann bei der Bestellung von Handelsrichtern und bei Handelsregistereintragungen mitwirken. Des Weiteren kann die IHK Ursprungszeugnisse und Carnets ausstellen.

Ausbildung
Die IHKs dienen besonders im Bereich der Ausbildung aber auch in vielen anderen Angelegenheiten als Berater und Makler. Sie arbeiten eng mit Unternehmen und Schulen zusammen und unterstützen Unternehmen dabei die Ausbildung erfolgreich durchzuführen oder die Bewerberauswahl vorzunehmen. Sie geben Hilfestellung bei den Ausbildungsverträgen und bieten viele Informationen und Tipps für Ausbildungssuchende. Auch regionale Messen, so wie Job- und Ausbildungsbörsen werden von den IHKs unterstützt.

Da die IHK ihre Zuständigkeit auch rund um das Prüfungswesen hat, kann sie auch hilfreiche Tipps und Unterstützung zur Prüfungsvorbereitung geben.