Informationen zum Personalfragebogen

Der Personalfragebogen ist von dem Bewerber auszufüllen, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen. In manchen Fällen ist der Personalfragebogen Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Ziel des Personalfragebogens ist es weitere wichtige Informationen von dem Bewerber zu erfahren. Da der Bewerber mit seiner Unterschrift versichert, alle Angaben der Wahrheit entsprechend gemacht zu haben, wird der Arbeitsvertrag auf diese Angaben gestützt. Stellt sich später heraus, dass eine oder mehrere Angaben unwahr sind, so kann der Arbeitgeber das Arbeitverhältnis lösen.

Fragen die rein persönliche Dinge betreffen, ohne dass ein erkennbarer Zusammengang mit dem Arbeitsverhältnis, greifen in unzulässiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Der Bewerber hat daher das Recht die Beantwortung dieser Frage(n) zu verweigern. Da eine Nichtbeantwortung zu einer Benachteiligung des Bewerbers führen kann, ist es möglich, dass der Bewerber die Frage(n) bewusst unwahr beantworten kann. Arbeitsrechtlich ist die bewusst unwahre Beantwortung einer nicht im Zusammenhang mit der vorgesehenen Tätigkeit stehenden Frage keine Begründung für eine Anfechtung, fristlose oder fristgemäße Kündigung.

Der Arbeitgeber darf alle Fragen stellen, die unter Berücksichtigung des Arbeitsplatzes ein berechtigtes, billigendes und schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers darstellen. Ebenfalls können einige Fragen aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der damit verbundenen erforderlichen Personaleinsatzplanung als begründet gestellt werden.