Anspruch auf ein Praktikumszeugnis

Auch nach Beendigung eines Praktikums sollten Sie sich ein Zeugnis ausstellen lassen, gerade, wenn es sich um ein Praktikum zur Berufsvorbereitung handelt. Für Schulpraktika ist kein Zeugnis erforderlich.

Sollten Sie sich in einer Branche oder für eine Tätigkeit bewerben, die Sie auch während des Praktikums ausgeführt haben, sollten Sie dieses Praktikumszeugnis bei der Bewerbung mit vorlegen. Es könnte sehr wichtig für Sie sein, da Ihnen mit diesem Zeugnis eine Berufserfahrung bestätigt wird, die relevant für Ihre eventuelle Stelle ist. Solche Berufserfahrung kann sehr wichtig sein, wenn Sie sich dadurch von Ihren Mitstreitern abgrenzen können. In vielen Stellenausschreibungen ist jedoch auch ein Mindestmaß an Berufserfahrung angegeben. Hierfür könnte das Praktikum durchaus wichtig sein.

Ein Praktikumszeugnis unterscheidet sich kaum von einem Arbeitszeugnis. Bei der Ausstellung sollten Sie Wert darauf legen, dass Sie ein qualifiziertes Zeugnis bekommen. Das bedeutet, dass Ihre ausgeführte Tätigkeit genau beschrieben wird und Ihre Leistungen beurteilt werden.

Mit verschiedenen Formulierungen wird Ihre Arbeit wie nach Schulnoten bewertet. Eine abschließende Schlussformulierung kann dann noch einen Gesamteindruck vermitteln.

Weitere Informationen zu einem Arbeitszeugnis und der einzelnen Formulierungen, sowie deren Bewertung finden Sie unter den entsprechenden Themenpunkten.