Hinweise zu Referenzen
Es ist möglich, dass für eine Bewerbung die Angabe von Referenzen gefordert wird. Dies ist meist nur bei Bewerbungen um Speziallisten- oder Führungspositionen der Fall und wird ausdrücklich verlangt. Die Person, die Sie als Referenz angeben, wird Referenzgeber genannt. Dieser soll dem Bewerbungsempfänger Aussagen über Ihre Qualifikationen und wichtige persönliche Eigenschaften geben können. Es muss also eine Person sein, welche Ihre Qualifikationen beurteilen kann.
Bevor Sie eine Person als Referenz angeben, sollten Sie diese informieren und ihr Einverständnis einholen. Als Referenz sollten Sie auf keinen Fall Verwandte angeben. Auch Referenzen aus politischen Kreisen sind nicht ratsam.
In den meisten Fällen wird ein recht ausführliches Arbeitszeugnis beim Verlassen eines Unternehmens ausgestellt, welches die Qualifikationen, persönlichen Eigenschaften und das Verhalten beurteilt. Aus diesem Grund kommt es nur selten vor, dass Referenzen verlangt werden. Nur in diesem Fall sollten Sie Referenzen angeben.
Referenzen sollten Sie immer nur mit Name, Position und Telefonnummer angeben. Der Bewerbungsempfänger kann sich so telefonisch über Sie erkundigen. Lassen Sie sich keine all zu langen schriftlichen Referenzen ausstellen. Ein telefonischer Kontakt ist oft aufschlussreicher für den potentiellen Arbeitgeber.
Grundsätzlich reicht es aus, wenn Sie drei Referenzen angeben, sofern Ihnen nichts anderes mitgeteilt wurde. Achten Sie darauf, dass die Referenzen aktuell sind. Verwenden Sie nicht denselben Referenzgeber für viele Bewerbungen. Dadurch belästigen Sie diesen unnötig und eventuell gibt er dadurch nicht mehr dieselbe ausführliche Auskunft wie beim ersten Mal.
Für den Fall, dass Sie freiberuflich tätig waren, sollten Sie mehrere Referenzen angeben, da Sie über keine Arbeitszeugnisse verfügen.