Hinweise zu Sperrvermerken

Es kann vorkommen, dass in Stellenanzeigen nicht der Name des Unternehmens sondern der Name einer Personalagentur angegeben ist. Diese wurde vom Arbeitgeber beauftragt die Personalsuche und eventuell auch die Vorauswahl zu übernehmen. Die Personalagentur leitet die Bewerbungen dann an das entsprechende Unternehmen weiter.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass statt dem Name eine Ziffern- und Buchstabenkombination angegeben wurde. In diesem Fall übernimmt der Verlag die Weiterleitung der Bewerbungen.

Für den Arbeitgeber kann es z.B. sinnvoll sein, nicht direkt unter seinem Firmennamen einen neuen Mitarbeiter zu suchen, da er eine noch besetzte Stelle neu besetzen möchte oder Mitbewerber durch die neue Stelle nicht auf neue Geschäftsfelder aufmerksam gemacht werden sollen.

Da Ihnen das Unternehmen nicht bekannt ist, könnte es nun passieren, dass Ihre Bewerbungsunterlagen zu einem Unternehmen weitergeleitet werden bei dem Sie nicht arbeiten wollen, oder es ist sogar Ihr aktueller Arbeitgeber. Letzteres hätte eventuell unangenehme Folgen.

Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit einen Sperrvermerk einzusetzen. Teilen Sie in Ihrer Bewerbung der Personalagentur die Namen der Unternehmen mit, zu denen Sie nicht weitervermittelt werden wollen. Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten an.

Schreiben Sie im Anschreiben als letzten Punkt, dass Sie darum bitten nicht zu den nachfolgenden Unternehmen vermittelt zu werden. Nennen Sie nun nacheinander die besagten Unternehmen.

Eine weitere und auffälligere Methode ist es für den Sperrvermerk eine separate Seite zu nutzen. Nennen Sie auf dieser mit einem kurzen Einleitungssatz die Unternehmen, bei denen Sie sich nicht bewerben wollen. Diese Seite fügen Sie zwischen Anschreiben und Lebenslauf ein. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass man Ihren Sperrvermerk nicht übersieht.

Handelt es sich um eine Chiffre-Stellenanzeige, bei welcher der Verlag die Weiterleitung übernimmt, schreiben sie gut erkennbar diesen Sperrvermerk auf den Umschlag Ihrer Bewerbung, da diese vorher nicht geöffnet wird.

Wichtig:
Nur wenn in der Anzeige zu erkennen ist, dass ein Sperrvermerk berücksichtigt wird, können sie absolut sicher sein, dass Ihre Bewerbung nicht an das falsche Unternehmen weitergeleitet wird. Sind Sie sich nicht sicher darüber, fragen Sie bei dem Verlag oder der Personalagentur nach. Die meisten großen Verlage und Agenturen beachten allerdings solche Vermerke.