Informationen zum Thema Umschulungen

Im Gegensatz zu einer Fortbildung, die sich auf das bestehende Berufsfeld beschränkt, versteht man unter einer Umschulung das Erlernen von Kenntnissen und Fähigkeiten eines ganz neuen Berufsfeldes. Es ist also eine komplett neue Ausbildung. Eine Umschulung schließt immer mit einer Prüfung von einer öffentlich-rechtlichen Stelle ab. Dieses ist meist die zuständige Industrie und Handelskammer. Durch diesen Abschluss ist eine Umschulung gleichgestellt mit einer Ausbildung.

Eine Umschulung empfiehlt sich, wenn in dem bestehenden Berufsfeld keine oder nur sehr schlechte Zukunftschancen bestehen. Informationen und Angebote zur Umschulung gibt es bei der Industrie und Handelskammer und beim Arbeitsamt. Dieses zahlt auch eventuell die Kosten der Umschulung, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und durch die Umschulung eine bessere Chance besteht einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ansonsten müssen Sie die Gebühren der Umschulung selbst tragen. Neben den Angeboten des Arbeitsamtes können Sie sich auch selbständig um eine Umschulung bemühen.

Eine Umschulung kommt aber nicht nur für Bereiche mit einer schlechten Zukunftsaussicht in Frage. Es gibt viele Gründe warum Arbeitnehmer den Beruf wechseln wollen. Arbeitnehmer oder auch Hochschulabsolventen, die sich auf einen bestimmten Bereich spezialisiert haben, machen eine Umschulung oder weitere Ausbildung um Kenntnisse aus anderen Bereichen zu erwerben. Umgekehrt kann man sich durch eine weitere Ausbildung auch spezialisieren.

Da Sie nach einer Umschulung nicht nur den neuen Beruf beherrschen, sondern auch noch die Qualifikationen des vorherigen Berufes besitzen, kann dieses für Arbeitgeber sehr interessant sein. Dies gilt besonders, wenn die Qualifikationen mit dem neuen Beruf zu tun haben oder irgendwie für die auszuführende Tätigkeit relevant sind.

Die Umschulung sollten Sie unbedingt in Ihrem Lebenslauf erwähnen. So lässt sich zum Beispiel auch eine Unterbrechung der Berufstätigkeit erklären. Größere Lücken im Lebenslauf erwecken immer das Misstrauen von Arbeitgebern, wenn diese nicht begründet werden können. Die Umschulung sollten Sie in Ihrem Lebenslauf als Ausbildung angeben.